Mit der Machtübertragung an die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) unter Adolf Hitler begann 1933 die Errichtung einer Diktatur im Deutschen Reich. Die pseudowissenschaftliche Behauptung, es gebe menschliche »Rassen« und die damit verbundene Abwertung waren nicht erst in der NS-Zeit entstanden, bildeten aber die ideologische Grundlage für die massenhafte Entrechtung und Ermordung von Menschen. Der NS-Staat begann mit der Verfolgung derer, die einer ideologisch definierten »Volksgemeinschaft« nicht entsprachen. Dazu gehörten unter anderem Jüdinnen*Juden, Sinti*ze und Rom*nja sowie queere, behinderte und als »asozial« stigmatisierte Menschen.
Bereits 1933 richteten SA und SS erste Konzentrationslager ein, in denen sie überwiegend politische Gegner*innen und später auch andere Verfolgte internierten und zur Arbeit zwangen. Mit dem Beginn des Angriffs- und Vernichtungskrieges der deutschen Wehrmacht gegen Polen begann am 1. September 1939 der Zweite Weltkrieg und damit die Verschleppung von Kriegsgefangenen und Zwangsarbeiter*innen. Ab 1941 errichtete die SS vor allem im besetzten Polen Vernichtungslager, in denen insbesondere Jüdinnen*Juden systematisch ermordet wurden.
Die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV) richtete ein Hilfswerk zur Unterstützung als »arisch« geltender Schwangerer und junger Mütter ein.
Bundesarchiv
Das NS-Regime verstärkte die geschlechtsspezifische Rollenverteilung und wies den deutschen Frauen die Rolle der Hausfrau und Mutter zu. Sie sollten möglichst viele Kinder bekommen und diese im Sinne der NS-Ideologie erziehen. Um dies zu erreichen, griff das Regime auf Maßnahmen wie Familienförderung zurück, von denen jedoch nur Familien profitierten, die als Teil der »Volksgemeinschaft« galten.
Im Verlauf des Zweiten Weltkrieges wurden immer mehr Männer zur Wehrmacht eingezogen. Dies führte zu einem Arbeitskräftemangel im Deutschen Reich. Daher wurden entgegen der propagierten Rollenzuschreibung deutsche Frauen als Arbeitskräfte eingesetzt, wobei ledige und kinderlose Frauen bevorzugt wurden.
Die Frauen tragen an ihrer Kleidung einen Aufnäher mit der Aufschrift »OST«. Er war für Zwangsarbeiter*innen aus der zur leichten Erkennbarkeit und als Zeichen der Ausgrenzung vorgeschrieben.
Foto: unbekannt. Forschungs- und Bildungszentrum »Memorial«, Moskau
»Die Rangordnung auf einem Bauernhof […] ist klar abgegrenzt. Erst kommt der Bauer mit seiner Familie, danach erst mal der Hund, dann die deutschen Angestellten; weit dahinter kamen die Kriegsgefangenen und am Ende die Polen und Russen.«
Valentin Vanderbeke, ehemaliger belgischer Kriegsgefangener, 1986
Insgesamt wurden rund 4,6 Millionen Kriegsgefangene und 8,5 Millionen ausländische Zwangsarbeiter*innen im Deutschen Reich zur Arbeit eingesetzt. Sie waren überall in der Gesellschaft sichtbar und mussten unter anderem in der Landwirtschaft, im Handwerk, in der Industrie, in der Logistik und als Hausangestellte arbeiten. Zivilist*innen in den deutsch besetzten Ländern wurden mit falschen Versprechungen dazu gebracht, »freiwillig« zur Arbeit in das Deutsche Reich zu kommen. Der überwiegende Teil wurde jedoch zur Zwangsarbeit verschleppt. Hinzu kamen kriegsgefangene Soldat*innen der gegnerischen Armeen, die nach dem Genfer »Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen« von 1929 zur Arbeit eingesetzt werden durften.
Kriegsgefangene wurden von der Wehrmacht entgegen den Bestimmungen des internationalen Genfer Abkommens unterschiedlich behandelt. Neben der nationalsozialistischen Rassenideologie bestimmten außenpolitische Faktoren und der Kriegsverlauf ihre Behandlung. Osteuropäische Kriegsgefangene mussten unter schlechteren Bedingungen leben und arbeiten als westeuropäische.
Lager für polnische und sowjetische Zwangsarbeiter*innen lagen oft abseits der Städte und waren gesichert. Sie durften nur zur Arbeit verlassen werden. Westeuropäische Zwangsarbeiter*innen waren zum Teil in Baracken oder Gebäuden in den Dörfern und Städten untergebracht. In der Landwirtschaft eingesetzte Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter*innen wohnten vielfach auf den Bauernhöfen und hatten dadurch größere Bewegungsfreiheit. Westeuropäische Kriegsgefangene durften ihre Unterkünfte teils eigenständig verlassen.
Am 8. März 1940, ein halbes Jahr nach dem deutschen Angriff auf Polen, wurde mit den Erlassen ein Sonderrecht zur rassistischen Diskriminierung und wirtschaftlichen Ausbeutung von polnischen Zwangsarbeiter*innen geschaffen.
Niederösterreichisches Landesarchiv
Mit der Machtübertragung an die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) unter Adolf Hitler begann 1933 die Errichtung einer Diktatur im Deutschen Reich. Die pseudowissenschaftliche Behauptung, es gebe menschliche »Rassen« und die damit verbundene Abwertung waren nicht erst in der NS-Zeit entstanden, bildeten aber die ideologische Grundlage für die massenhafte Entrechtung und Ermordung von Menschen. Der NS-Staat begann mit der Verfolgung derer, die einer ideologisch definierten »Volksgemeinschaft« nicht entsprachen. Dazu gehörten unter anderem Jüdinnen*Juden, Sinti*ze und Rom*nja sowie queere, behinderte und als »asozial« stigmatisierte Menschen.
Bereits 1933 richteten SA und SS erste Konzentrationslager ein, in denen sie überwiegend politische Gegner*innen und später auch andere Verfolgte internierten und zur Arbeit zwangen. Mit dem Beginn des Angriffs- und Vernichtungskrieges der deutschen Wehrmacht gegen Polen begann am 1. September 1939 der Zweite Weltkrieg und damit die Verschleppung von Kriegsgefangenen und Zwangsarbeiter*innen. Ab 1941 errichtete die SS vor allem im besetzten Polen Vernichtungslager, in denen insbesondere Jüdinnen*Juden systematisch ermordet wurden.
Die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV) richtete ein Hilfswerk zur Unterstützung als »arisch« geltender Schwangerer und junger Mütter ein.
Bundesarchiv
Das NS-Regime verstärkte die geschlechtsspezifische Rollenverteilung und wies den deutschen Frauen die Rolle der Hausfrau und Mutter zu. Sie sollten möglichst viele Kinder bekommen und diese im Sinne der NS-Ideologie erziehen. Um dies zu erreichen, griff das Regime auf Maßnahmen wie Familienförderung zurück, von denen jedoch nur Familien profitierten, die als Teil der »Volksgemeinschaft« galten.
Im Verlauf des Zweiten Weltkrieges wurden immer mehr Männer zur Wehrmacht eingezogen. Dies führte zu einem Arbeitskräftemangel im Deutschen Reich. Daher wurden entgegen der propagierten Rollenzuschreibung deutsche Frauen als Arbeitskräfte eingesetzt, wobei ledige und kinderlose Frauen bevorzugt wurden.
Die Frauen tragen an ihrer Kleidung einen Aufnäher mit der Aufschrift »OST«. Er war für Zwangsarbeiter*innen aus der zur leichten Erkennbarkeit und als Zeichen der Ausgrenzung vorgeschrieben.
Foto: unbekannt. Forschungs- und Bildungszentrum »Memorial«, Moskau
»Die Rangordnung auf einem Bauernhof […] ist klar abgegrenzt. Erst kommt der Bauer mit seiner Familie, danach erst mal der Hund, dann die deutschen Angestellten; weit dahinter kamen die Kriegsgefangenen und am Ende die Polen und Russen.«
Valentin Vanderbeke, ehemaliger belgischer Kriegsgefangener, 1986
Insgesamt wurden rund 4,6 Millionen Kriegsgefangene und 8,5 Millionen ausländische Zwangsarbeiter*innen im Deutschen Reich zur Arbeit eingesetzt. Sie waren überall in der Gesellschaft sichtbar und mussten unter anderem in der Landwirtschaft, im Handwerk, in der Industrie, in der Logistik und als Hausangestellte arbeiten. Zivilist*innen in den deutsch besetzten Ländern wurden mit falschen Versprechungen dazu gebracht, »freiwillig« zur Arbeit in das Deutsche Reich zu kommen. Der überwiegende Teil wurde jedoch zur Zwangsarbeit verschleppt. Hinzu kamen kriegsgefangene Soldat*innen der gegnerischen Armeen, die nach dem Genfer »Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen« von 1929 zur Arbeit eingesetzt werden durften.
Kriegsgefangene wurden von der Wehrmacht entgegen den Bestimmungen des internationalen Genfer Abkommens unterschiedlich behandelt. Neben der nationalsozialistischen Rassenideologie bestimmten außenpolitische Faktoren und der Kriegsverlauf ihre Behandlung. Osteuropäische Kriegsgefangene mussten unter schlechteren Bedingungen leben und arbeiten als westeuropäische.
Lager für polnische und sowjetische Zwangsarbeiter*innen lagen oft abseits der Städte und waren gesichert. Sie durften nur zur Arbeit verlassen werden. Westeuropäische Zwangsarbeiter*innen waren zum Teil in Baracken oder Gebäuden in den Dörfern und Städten untergebracht. In der Landwirtschaft eingesetzte Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter*innen wohnten vielfach auf den Bauernhöfen und hatten dadurch größere Bewegungsfreiheit. Westeuropäische Kriegsgefangene durften ihre Unterkünfte teils eigenständig verlassen.
Am 8. März 1940, ein halbes Jahr nach dem deutschen Angriff auf Polen, wurde mit den Erlassen ein Sonderrecht zur rassistischen Diskriminierung und wirtschaftlichen Ausbeutung von polnischen Zwangsarbeiter*innen geschaffen.
Niederösterreichisches Landesarchiv
trotzdem da! – Kinder aus verbotenen Beziehungen zwischen Deutschen und Kriegsgefangenen oder Zwangsarbeiter*innen ist ein Projekt der Gedenkstätte Lager Sandbostel. Es wird in der Bildungsagenda NS-Unrecht von der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) gefördert.
Kooperationspartner*innen sind die KZ-Gedenkstätte Neuengamme, das Projekt Multi-peRSPEKTif (Denkort Bunker Valentin / Landeszentrale für politische Bildung Bremen) und das Kompetenzzentrum für Lehrer(innen)fortbildung Bad Bederkesa.
trotzdem da! – Kinder aus verbotenen Beziehungen zwischen Deutschen und Kriegsgefangenen oder Zwangsarbeiter*innen ist ein Projekt der Gedenkstätte Lager Sandbostel. Es wird in der Bildungsagenda NS-Unrecht von der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) gefördert.
Kooperationspartner*innen sind die KZ-Gedenkstätte Neuengamme, das Projekt Multi-peRSPEKTif (Denkort Bunker Valentin / Landeszentrale für politische Bildung Bremen) und das Kompetenzzentrum für Lehrer(innen)fortbildung Bad Bederkesa.