Engerer Kontakt zwischen Deutschen und Kriegsgefangenen war aus Gründen der militärischen und politischen Sicherheit verboten. Kontakt zu Zwangsarbeiter*innen war grundsätzlich unerwünscht, zu denjenigen, die als »fremdvölkisch« stigmatisiert wurden, war er aus rassistischen Gründen ebenfalls verboten.
Bereits im November 1939 wurde nach einer ersten Verordnung »verbotener Umgang mit Kriegsgefangenen«, der über die für die Arbeit notwendige Kommunikation hinausging, mit Gefängnis oder Zuchthaus bestraft. Es folgten mit den »Polen-Erlassen« von 1940 und den »Ostarbeiter-Erlassen« von 1942 weitere Regelungen. Sie stellten unter anderem Beziehungen zu Deutschen und insbesondere Liebesbeziehungen unter strengste Strafe. Um sexuelle Kontakte mit Deutschen zu verhindern, richtete das NS-Regime ab 1939 Bordelle für männliche westeuropäische Zwangsarbeiter ein. Dort mussten ausschließlich Frauen, die als »fremdvölkisch« galten, sexualisierte Zwangsarbeit leisten.
Trotz der Strafandrohungen kam es zu zahlreichen Begegnungen, auch zu sexuellen Kontakten und Liebesbeziehungen. Vielfach wurden sie aus dem unmittelbaren Umfeld, zum Beispiel von Arbeitskolleg*innen, denunziert. In der Folge wurden die Beschuldigten oft öffentlich gedemütigt und erniedrigenden Verhören unterzogen.
Die Art der Kontakte zwischen Deutschen und Kriegsgefangenen oder Zwangsarbeiter*innen war vielfältig. Es konnte sich um einen Austausch von Zigaretten oder Lebensmitteln handeln oder um ein freundliches Gespräch. Daraus konnten sich romantische Beziehungen oder sexuelle Kontakte entwickeln, sei es im Rahmen von Liebesbeziehungen oder auch von Sexarbeit. Nicht alle sexuellen Kontakte waren einvernehmlich, dies konnte von sexuellem Tauschhandel über psychischen Druck am Arbeitsplatz bis zur Vergewaltigung reichen. In manchen Fällen verhalfen Deutsche Kriegsgefangenen oder Zwangsarbeiter*innen auch zur Flucht, indem sie ihnen Zivilkleidung oder gefälschte Dokumente verschafften oder sie beherbergten.
»Ein Butterbrot – ein Jahr Gefängnis, ein Kuss – zwei Jahre Gefängnis, Geschlechtsverkehr – Kopf ab.«
Walter Müller, Präsident des Landgerichts Köln, über ein in seinen Augen zu mildes Urteil im Fall einer Deutschen, die einem Kriegsgefangenen ein Butterbrot gegeben hatte, zwischen 1939 und 1945
Viele Kontakte entstanden bei der Arbeit auf Bauernhöfen, in Betrieben und Fabriken. Je nach dem Status als Kriegsgefangene oder Zivilarbeiter*innen sowie nach der Nationalität gestalteten sie sich sehr unterschiedlich. Westeuropäische Zwangsarbeiter*innen, die über mehr Bewegungsfreiheit verfügten, konnten sich leichter mit Deutschen in der Öffentlichkeit treffen, zum Beispiel im Freien in ihrer Freizeit. Für Kriegsgefangene und osteuropäische Zwangsarbeiter*innen waren Treffen eher auf dem Land möglich, da es weniger Bewachung gab. In einigen Fällen schauten die Menschen im Umfeld auch bewusst weg und ermöglichten so Kontakte.
Bei verbotenen Kontakten drohten sowohl den Deutschen als auch den Kriegsgefangenen und Zwangsarbeiter*innen hohe Strafen. Je nach Status und Nationalität der Kriegsgefangenen und Zwangsarbeiter*innen galten unterschiedliche Strafbestimmungen. Sie reichten von Gefängnis- oder Zuchthaushaft über die Einweisung in ein Konzentrationslager bis zur Todesstrafe. Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter*innen aus Polen und der Sowjetunion wurden zumeist härter bestraft als westeuropäische Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter*innen, bis hin zu öffentlichen Hinrichtungen. Zur Abschreckung wurden häufig andere Zwangsarbeiter*innen gezwungen, bei der Erhängung zuzusehen. In einigen Fällen wurde andererseits eine »Eindeutschung« von Zwangsarbeiter*innen geprüft, zum Beispiel bei Pol*innen mit deutschen Vorfahr*innen. Deutsche Männer, die Beziehungen zu Zwangsarbeiterinnen hatten, wurden selten und meist geringer bestraft.
Urteil gegen Frieda Raatz aus Marienhof in Pommern, dem heutigen Łowicz Wałecki in Polen, 25. August 1943
Frieda Raatz wurde wegen der Beziehung zu dem französischen Kriegsgefangenen Marcel Le Néchet, aus dem Gerd Raatz hervorging, zu einem Jahr Gefängnis verurteilt.
Landeshauptarchiv Schwerin
Engerer Kontakt zwischen Deutschen und Kriegsgefangenen war aus Gründen der militärischen und politischen Sicherheit verboten. Kontakt zu Zwangsarbeiter*innen war grundsätzlich unerwünscht, zu denjenigen, die als »fremdvölkisch« stigmatisiert wurden, war er aus rassistischen Gründen ebenfalls verboten.
Bereits im November 1939 wurde nach einer ersten Verordnung »verbotener Umgang mit Kriegsgefangenen«, der über die für die Arbeit notwendige Kommunikation hinausging, mit Gefängnis oder Zuchthaus bestraft. Es folgten mit den »Polen-Erlassen« von 1940 und den »Ostarbeiter-Erlassen« von 1942 weitere Regelungen. Sie stellten unter anderem Beziehungen zu Deutschen und insbesondere Liebesbeziehungen unter strengste Strafe. Um sexuelle Kontakte mit Deutschen zu verhindern, richtete das NS-Regime ab 1939 Bordelle für männliche westeuropäische Zwangsarbeiter ein. Dort mussten ausschließlich Frauen, die als »fremdvölkisch« galten, sexualisierte Zwangsarbeit leisten.
Trotz der Strafandrohungen kam es zu zahlreichen Begegnungen, auch zu sexuellen Kontakten und Liebesbeziehungen. Vielfach wurden sie aus dem unmittelbaren Umfeld, zum Beispiel von Arbeitskolleg*innen, denunziert. In der Folge wurden die Beschuldigten oft öffentlich gedemütigt und erniedrigenden Verhören unterzogen.
Die Art der Kontakte zwischen Deutschen und Kriegsgefangenen oder Zwangsarbeiter*innen war vielfältig. Es konnte sich um einen Austausch von Zigaretten oder Lebensmitteln handeln oder um ein freundliches Gespräch. Daraus konnten sich romantische Beziehungen oder sexuelle Kontakte entwickeln, sei es im Rahmen von Liebesbeziehungen oder auch von Sexarbeit. Nicht alle sexuellen Kontakte waren einvernehmlich, dies konnte von sexuellem Tauschhandel über psychischen Druck am Arbeitsplatz bis zur Vergewaltigung reichen. In manchen Fällen verhalfen Deutsche Kriegsgefangenen oder Zwangsarbeiter*innen auch zur Flucht, indem sie ihnen Zivilkleidung oder gefälschte Dokumente verschafften oder sie beherbergten.
»Ein Butterbrot – ein Jahr Gefängnis, ein Kuss – zwei Jahre Gefängnis, Geschlechtsverkehr – Kopf ab.«
Walter Müller, Präsident des Landgerichts Köln, über ein in seinen Augen zu mildes Urteil im Fall einer Deutschen, die einem Kriegsgefangenen ein Butterbrot gegeben hatte, zwischen 1939 und 1945
Viele Kontakte entstanden bei der Arbeit auf Bauernhöfen, in Betrieben und Fabriken. Je nach dem Status als Kriegsgefangene oder Zivilarbeiter*innen sowie nach der Nationalität gestalteten sie sich sehr unterschiedlich. Westeuropäische Zwangsarbeiter*innen, die über mehr Bewegungsfreiheit verfügten, konnten sich leichter mit Deutschen in der Öffentlichkeit treffen, zum Beispiel im Freien in ihrer Freizeit. Für Kriegsgefangene und osteuropäische Zwangsarbeiter*innen waren Treffen eher auf dem Land möglich, da es weniger Bewachung gab. In einigen Fällen schauten die Menschen im Umfeld auch bewusst weg und ermöglichten so Kontakte.
Bei verbotenen Kontakten drohten sowohl den Deutschen als auch den Kriegsgefangenen und Zwangsarbeiter*innen hohe Strafen. Je nach Status und Nationalität der Kriegsgefangenen und Zwangsarbeiter*innen galten unterschiedliche Strafbestimmungen. Sie reichten von Gefängnis- oder Zuchthaushaft über die Einweisung in ein Konzentrationslager bis zur Todesstrafe. Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter*innen aus Polen und der Sowjetunion wurden zumeist härter bestraft als westeuropäische Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter*innen, bis hin zu öffentlichen Hinrichtungen. Zur Abschreckung wurden häufig andere Zwangsarbeiter*innen gezwungen, bei der Erhängung zuzusehen. In einigen Fällen wurde andererseits eine »Eindeutschung« von Zwangsarbeiter*innen geprüft, zum Beispiel bei Pol*innen mit deutschen Vorfahr*innen. Deutsche Männer, die Beziehungen zu Zwangsarbeiterinnen hatten, wurden selten und meist geringer bestraft.
Urteil gegen Frieda Raatz aus Marienhof in Pommern, dem heutigen Łowicz Wałecki in Polen, 25. August 1943
Frieda Raatz wurde wegen der Beziehung zu dem französischen Kriegsgefangenen Marcel Le Néchet, aus dem Gerd Raatz hervorging, zu einem Jahr Gefängnis verurteilt.
Landeshauptarchiv Schwerin
trotzdem da! – Kinder aus verbotenen Beziehungen zwischen Deutschen und Kriegsgefangenen oder Zwangsarbeiter*innen ist ein Projekt der Gedenkstätte Lager Sandbostel. Es wird in der Bildungsagenda NS-Unrecht von der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) gefördert.
Kooperationspartner*innen sind die KZ-Gedenkstätte Neuengamme, das Projekt Multi-peRSPEKTif (Denkort Bunker Valentin / Landeszentrale für politische Bildung Bremen) und das Kompetenzzentrum für Lehrer(innen)fortbildung Bad Bederkesa.
trotzdem da! – Kinder aus verbotenen Beziehungen zwischen Deutschen und Kriegsgefangenen oder Zwangsarbeiter*innen ist ein Projekt der Gedenkstätte Lager Sandbostel. Es wird in der Bildungsagenda NS-Unrecht von der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) gefördert.
Kooperationspartner*innen sind die KZ-Gedenkstätte Neuengamme, das Projekt Multi-peRSPEKTif (Denkort Bunker Valentin / Landeszentrale für politische Bildung Bremen) und das Kompetenzzentrum für Lehrer(innen)fortbildung Bad Bederkesa.